Quellensteuer – Tarife

Quellensteuer – Tarife

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt beim Lohn / Salär zum Abzug kommt. Die Quellensteuer wird kantonal geregelt und jeder Kanton rechnet die Steuer anhand von Tarifen (Quellensteuertarif) ab. Der Tarif wird jeweils aus unterschiedlichsten Kriterien (Zivilstand/Kinder/Kirchenpflichtig/Grenzgänger etc.) festgesetzt.

Quellensteuerpflichtig sind Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen oder keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkünfte (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler etc.) haben.

Quellensteuerrevision 2021

Am 1. Januar 2021 treten die revidierten Bestimmungen der Quellenbesteuerung in Kraft. Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen.

Zudem werden die Kantone verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern weiter zu vereinheitlichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zusammen mit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ausgearbeitet. Es legt die Regeln zur Berechnung der Quellensteuern für alle Kantone verbindlich fest.

Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst:

Information zur Quellenbesteuerung ab 1. Januar 2021

Kriterien Tarife - Monatstarife

Die Quellensteuern auf dem Erwerbs- und Ersatzeinkommen werden aufgrund folgender Monatstarife erhoben:

A-Tarif - Alleinstehende, ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Steuerpflichtige

B-Tarif - Verheiratete, in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige (Alleinverdiener)

C-Tarif - Verheiratete, in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige, die beide erwerbstätig (Doppelverdiener) sind

D-Tarif - Personen mit Nebenerwerbseinkommen oder Personen mit Ersatzeinkünften  ungültig ab 01.01.2021

E-Tarif - Personen mit kleinen Arbeitsentgelten aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Personen im vereinfachten Abrechnungsverfahren)

H-Tarif - Alleinstehende,Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten

F-Tarif und L- bis P-Tarif - Spezial-Tarife für Grenzgänger (Deutschland, Italien, etc.)

Zusätzlich wären folgende Kriterien noch zu beachten: Anzahl Kinder / Kirchensteuerpflicht Ja/Nein

Quellensteuer Tarife 2017 bis 2024 Beispiel Kanton St. Gallen